Demokratie Update in Baden-Württemberg
(Ein Update für ganz Deutschland KANN nur vom Bundestag beschlossen werden.
Es gibt bundesweit keinen anderen Weg (ausser Paragraph §146 GG).)
Es gibt aber in Baden-Württemberg die Möglichkeit, als Bürger:innen Gesetzgebung einzufordern, bis hin zur Möglichkeit, Gesetze auch konkret zu formulieren, zur Abstimmung zu bringen und sogar die (Landes-) Verfassung zu verändern.
Diese Möglichkeiten sind bisher selten eingesetzt worden.
Wo sie eingesetzt werden, werden sie von der aktiven Politik oftmals blockiert, wie man in dieser Liste von laufenden Verfahren auf Landesebene bei Mehr Demokratie e.V. sehen kann.
Der Plan
Die Gesetzeslage in Baden-Württemberg erlaubt seit 2015 eine erleichterte Volksgesetzgebung. Es können bereits etwa 39.000 Unterzeichnende einen Antrag stellen oder ein konkretes Gesetz einbringen. In einem folgenden Volksbegehren muss dann geklärt werden, ob das Thema Relevanz hat und am Ende in einer Volksabstimmung münden soll.
Schritt 01 - Jede Gruppe von Interessierten könnte in Zusammenarbeit mit ihrer Kommune eine Förderung bei der Allianz für Beteiligung beantragen, um in einem begleiteten Prozess ihre Vorschläge und Prioritäten zu erörtern und abzustimmen.
Dezentral.
Schritt 02 - Danach können dieses Vorschläge BaWü-weit gesammelt und zusammen gefasst werden. Verfassungsrechtlich ausgebildete Personen können daraus Gesetzesvorschläge formulieren.
Schritt 03 - Mit diesen Top3 oder Top5 Vorschlägen könnte man dann mit der geballten Unterstützung aller dezentral beteiligten Menschen in eine Volksgesetzgebung gehen. ~39.000 pro Vorschlag reichen, um ein Begehren zu starten.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass sich alle Menschen einbringen können und dass diese Sammlungen der Unterschriften gemeinsam erfolgt. In den Volksabstimmungen am Ende des Prozesses zeigt sich dann, welche der Vorschläge so gut sind, dass die Bevölkerung von Baden-Württemberg sie annimmt.